Großaufnahme einer Anzeigetafel vom Flughafen, die eine Flugverspätung anzeigt.

Flugverspätung: Entschädigung & Rechte

Ein verspäteter Flug kann für die Betroffenen Stress, Frust und Ärger bedeuten. Was viele nicht wissen: Ab einer Flugverspätung von drei Stunden haben Sie situationsbedingt Anspruch auf eine Entschädigung der Airline. Diese Unwissenheit nutzen die Fluggesellschaften bewusst aus. Damit Sie bezüglich Ihres Anspruchs nicht länger im Dunkeln tappen, haben wir wichtige Informationen für Sie zusammengetragen. Denn auch, wenn Ihnen in dem Moment der Stress nicht genommen werden kann, ist es ratsam, wenigstens die Ihnen zustehende finanzielle Entschädigung bei Flugverspätung einzufordern.

Inhalt:

  1. Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung

  2. Wann haben Sie ein Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung?

  3. Was passiert bei einer Flugverspätung ab fünf Stunden?

  4. Flugverspätung bei Pauschal- und Geschäftsreisen

  5. Checkliste: Wichtige Nachweise bei einer Flugverspätung

  6. Wie lange besteht bei Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung?

Großaufnahme einer Anzeigetafel vom Flughafen, die die Flugverspätung von mehreren Flügen anzeigt.

Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung

Für einen Entschädigungsanspruch bei einer Flugverspätung müssen drei wesentliche Faktoren erfüllt sein:

  1. Der verspätete Flug muss in der EU starten, in der EU landen oder von einer Airline mit Geschäftssitz in Europa durchgeführt werden.

  2. Der Antrag auf Entschädigung bei Flugverspätung muss fristgerecht eingereicht werden (s. Wie lange besteht bei Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung?).

  3. Grundsätzlich besteht das Recht auf Entschädigung nur, sofern die Flugverspätung hätte verhindert werden sowie wenn außergewöhnliche Umstände ausgeschlossen werden können.

Tipp: Was unter außergewöhnliche Umstände fällt, können Sie in unserem Artikel Anschlussflug verpasst nachlesen.

Wann haben Sie ein Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung?

Um einen Entschädigungsanspruch festzustellen, ist es wichtig, den genauen Ankunftszeitpunkt des Flugzeugs nach der Landung zu kennen. Als angekommen gilt ein Flugzeug, sobald mindestens eine Tür zum Verlassen der Maschine geöffnet ist. Demnach kann eine Flugverspätung auch eintreten, wenn das Flugzeug pünktlich landet, die Fluggäste aber aus anderen Gründen an dem Ausstieg gehindert werden.

Betreuungsleistung

Schon mit einer Verspätung von zwei Stunden muss die verantwortliche Fluggesellschaft eine Betreuungsleistung für alle Betroffenen bereitstellen. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen oder alternativ Verzehrgutscheine. Außerdem haben Sie ein Recht auf zwei kostenfreie Faxe, Telefonate oder E-Mails. Auch Hotelübernachtungen und Transportkosten müssen übernommen werden, wenn der Abflug erst am nächsten Tag erfolgt. Selbst wenn die Airline nicht für die Flugverspätung verantwortlich ist, besteht ein Recht auf diese Serviceleistungen.

Tipp: Dem Großteil der Flugpassagiere sind ihre Fluggastrechte und die damit einhergehende Entschädigung bei Flugverspätung nicht bekannt. Daher lohnt es sich ebenfalls, einen Blick in unseren Artikel zum Thema Fluggastrechte zu werfen.

Finanzielle Entschädigung

Wenn ein Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommt, haben Sie nach EU-Recht Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 bis 600 Euro. Dabei spielt keine Rolle, wie viel das Flugticket gekostet hat oder was der Anlass der Reise ist. Auch Babys und Kinder mit Ticket haben bei einer Flugverspätung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dies gilt auch bei Reisen mit Stopover, wenn Flugzeugpassagiere durch Verspätung des Zubringerfluges ihren Anschlussflug verpassen. Prämisse ist laut EU-Fluggastrechte-Verordnung jedoch, dass die Flüge zusammen gebucht wurden. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz und der Flugverspätung bei Ankunft:

  • Langstreckenflüge (über 3.500 km) mit einer Flugverspätung von min. 4 Std. am Zielort: 600 Euro

  • Mittelstreckenflüge (1.500-3.500 km) mit einer Flugverspätung zwischen 3-4 Std.: 400 Euro

  • Kurzstreckenflüge (bis 1.500 km) mit einer Flugverspätung von min. 3 Std. am Endziel: 250 Euro

Ein Mann sitzt auf einem blauen Koffer und hat die Hände vors Gesicht geschlagen, während hinter ihm ein Flugzeug fliegt.

Was passiert bei einer Flugverspätung ab fünf Stunden?

Sollten Sie sich aufgrund der maßgeblichen Verzögerung gegen einen Reiseantritt entscheiden, haben Sie ab einer Flugverspätung von fünf Stunden ein Anrecht auf Erstattung des vollständigen Flugticketpreises. Hier muss die entsprechende Airline einen frühestmöglichen Rückflug zum Abflughafen gewährleisten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie auf einer Geschäftsreise sind und dadurch ein wichtiges Meeting verpasst haben.

Möchten Sie trotz aller Umstände Ihren Flug antreten, muss die Fluggesellschaft ihren Flug, wenn möglich, unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Alternativ muss sie eine Beförderung zum Endziel mit einem anderen Transportmittel ermöglichen (z.B. Zug, Bus, Taxi). Egal für was Sie sich entscheiden: Die Entschädigung von bis zu 600 Euro ab einer Flugverspätung von drei Stunden steht Ihnen zusätzlich zu.

Flugverspätung bei Pauschal- und Geschäftsreisen

Geschädigte Pauschalreisende können über die Entschädigungszahlung der Fluggesellschaft hinaus Kompensationszahlungen von dem Reiseveranstalter einfordern. Dabei können sich die betroffenen Fluggäste an der sogenannten Frankfurter Tabelle orientieren. Die Erstattung eines Teilbetrags des Pauschalpreises ist ab einer Flugverspätung von vier Stunden möglich. Dies kann mit der Ausgleichszahlung der Airline verrechnet werden.

Unangenehme Konsequenzen kann eine Flugverspätung besonders bei einer Dienstreise haben. Fest steht: Die Entschädigung steht – wenn nicht im Arbeitsvertrag anders geregelt – der reisenden Person zu, egal wer das Ticket gebucht oder bezahlt hat.

Eine Frau, die im Flughafen neben ihrem Koffer und mit ihrem Rucksack auf dem Boden sitzt, fasst sich an Kopf.

Checkliste: Wichtige Nachweise bei einer Flugverspätung

Im Falle einer Flugverspätung ist es wichtig, dass Sie alle Nachweise dafür sammeln. Außerdem sollten Sie Ihren Entschädigungsanspruch zügig geltend machen, damit keine Informationen in Vergessenheit geraten. Denn jede noch so kleine Information kann hilfreich sein, wenn die Streitfälle zwischen Passagieren und Airlines vor Gericht gehen. Wenn nötig, können Sie auch professionelle Hilfe hinzuziehen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Informationen und Unterlagen bei Flugverspätung:

  • Boardingtickets mit Flugnummer und Kaufbeleg

  • Ersatztickets

  • Fotos der Anzeigetafel mit der sichtbaren Flugverspätung

  • Schriftliche Bestätigung des Verspätungsgrundes vom Personal der entsprechenden Airline

  • Belege für Übernachtungs-, Transport- und Essensausgaben

  • Gutscheine

Wie lange besteht bei Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung?

In der EU-Fluggastrechte-Verordnung ist keine Frist festgelegt, in der bei Flugverspätung Fluggastrechte geltend gemacht werden müssen. Aufgrund dessen beschloss das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 0270/12), dass sich die Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) richtet. Daher können in Deutschland, Österreich und Rumänien Fluggäste innerhalb von drei Jahren für ihre Flugverspätung bis zum Jahresende ihren Entschädigungsanspruch anmelden. In einigen Ländern wie Frankreich und Spanien verjährt dieser nach fünf Jahren, in Schweden sogar erst nach zehn Jahren. Jedoch ist es im Ausland schwierig die eigenen Rechte durchzusetzen. Hier empfehlen wir sich von Fluggastrechtportalen Unterstützung zu holen, da diese auf ein Netzwerk internationaler Partneranwälte zurückgreifen können.

Wenn Sie von einer Flugverspätung betroffen sind, ist oft Durchhaltevermögen und Geduld gefragt. Mit unseren Tipps und unserer Checkliste sind Sie gewappnet und können Ihren Entschädigungsanspruch einfordern. Dennoch wünschen wir Ihnen natürlich vorzugsweise eine reibungslose Flugreise ohne Verspätungen!