Fakten rund ums Handgepäck: Was Sie wissen sollten
Bevor Sie als Passagier endlich an Bord Ihres Fluges dürfen, müssen Sie die Sicherheitskontrolle durchlaufen. Diese ist häufig ein unliebsames Nadelöhr. Insbesondere in der Hauptreisezeit, wie beispielsweise den Sommerferien, benötigen Sie hier eine ordentliche Portion Geduld. Wir empfehlen Ihnen frühzeitig am Flughafen zu sein, damit Sie ausreichend zeitlichen Puffer haben. So brauchen Sie auch nicht nervös zu werden, wenn es beim Sicherheitscheck mal wieder länger dauert. Verzögerungen, die durch andere Mitreisende verursacht werden, können Sie zwar nicht beeinflussen, aber mit ein paar einfachen Tipps und Tricks bezüglich Ihres Handgepäcks können Sie Ihr Stresslevel beim Sicherheitscheck erheblich senken.
Wie packe ich mein Handgepäck optimal?
Airports verfügen über modernste Technik, die Handgepäckstücke durchleuchtet und auch kleinste Gegenstände am Körper oder in den Taschen problemlos erkennt. Es kann jedoch vorkommen, dass das Personal an der Sicherheitskontrolle Sie auffordert einzelne Gepäckstücke zwecks einer gründlichen Nachkontrolle zu öffnen. Das Handgepäck wird dann manuell vom Personal durchsucht. In der Regel werden kritische Objekte aber problemlos auf den Bildschirmen vom Personal identifiziert.
Um Zeit beim Sicherheitscheck zu sparen ist ein cleveres Packsystem Ihres Handgepäcks unerlässlich. Laptops, Smartphone und andere elektronische Geräte halten Sie in der Tasche griffbereit, denn diese müssen Sie ohnehin herausholen und in die Sicherheitsbehälter für den Röntgenscan aufs Band legen. Gleiches gilt auch für Ihre Flüssigkeiten. Diese werden ebenfalls separat geprüft, am besten legen Sie diese Gegenstände möglichst weit oben in Ihr Handgepäck. Auf diese Weise vermeiden Sie langwieriges Kramen und Wühlen in Ihrer Tasche. Wenn Sie zudem Geschenke im Handgepäck mit sich führen, sollten Sie diese im Idealfall erst nach der Landung verpacken. Das Sicherheitspersonal am Flughafen wird diese hin und wieder öffnen lassen, damit ein Blick ins Innere geworfen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Handgepäck nicht die Standardmaße von 55 x 40 x 20 cm überschreitet. Größere Gegenstände dürfen Sie nicht mit in die Flugzeugkabine nehmen. Dieses muss dann am Check-In-Schalter aufgeben werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Bei den zum Teil horrenden Gebühren der Airlines kann dies die Urlaubsstimmung schon einmal spontan trüben.
Was darf mit und was nicht? Verbotene Gegenstände im Handgepäck!
Gemäß EU-Verordnung sind alle Gegenstände an Bord eines Passagierflugzeugs verboten, die als „gefährlich“ einzustufen sind. Das ist grundsätzlich kein Problem, denn die Richtlinien für Reisegepäck das vor dem Flug aufgegeben wird, sind etwas lockerer. So können Sie beispielsweise trotzdem Dinge in Ihrem aufgegebenen Koffer transportieren, die Sie bei der Sicherheitskontrolle im Handgepäck hätten abgeben müssen. Die EU-Verordnung kann jedoch nicht alle Gegenstände definieren, die als gefährlich gelten. Daher ist es bei einigen Gegenständen Ermessenssache, ob diese im Handgepäck mitgeführt werden können. Das obliegt im Einzelfall dem Sicherheitspersonal an der Kontrollstelle im Terminal.
Beachten Sie beim Packen Ihres Handgepäcks einfach, dass in der Regel alle Gegenstände, die als Waffe gegen Dritte an Bord eines Flugzeugs gerichtet werden können und diese verletzt könnten, verboten sind. Dazu zählen auch Werkzeuge, Sportgeräte, Messer mit einer Klinge von mehr als 6 cm. Zudem können Nagelscheren, Nagelpfeilen und Einwegrasierer mit etwas Glück durchgehen. Garantiert ist dies allerdings nicht, weshalb diese Gegenstände im Fall von aufgegebenem Gepäck lieber darin verstaut werden sollten.
Elektrogeräte, Flüssigkeiten, Medikamente und Zollwaren
Elektrogeräte, wie Laptops, Smartphones, Tablets, etc. sind unkritisch und dürfen mit ins Flugzeug. Das gilt natürlich auch für zugehörige Ladekabel, Kopfhörer, Kameras und mehr. Die Vorschriften für Flüssigkeiten hingegen sind deutlich schärfer, da von diesen eine potenziell größere Gefahr ausgeht. Das maximale Volumen für Flüssigkeiten im Handgepäck sind 100 ml. Wenn Sie Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen möchten, müssen Sie diese in einen transparenten sowie verschließbaren Plastikbeutel verstauen. Legen Sie diesen gleich mit den elektronischen Geräten in die Sicherheitsbehälter an der Sicherheitskontrolle. Warten Sie nicht erst auf die Aufforderung des dortigen Personals. Auch das spart erneut wertvolle Sekunden auf Ihrem Weg in den Flieger.
Wenn Sie auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, nehmen Sie diese in jedem Fall mit ins Handgepäck. Im unwahrscheinlichen aber nicht in Gänze auszuschließenden Fall, dass Ihr Koffer verloren geht, haben Sie wenigstens noch Ihre Medikamente. Falls Sie diese im Handgepäck mit sich führen, sollten Sie vorsorglich eine Bescheinigung Ihres Hausarztes dabeihaben. Andernfalls kann es bei der Kontrolle oder auch der späteren Einreise in ein fremdes Land zu Problemen kommen. Rezeptfreie Medikamente, wie z.B. Kopfschmerztabletten, sind von dieser Vorschrift nicht betroffen. Welche Medikamente Sie vorsichtshalber dabeihaben sollten, erfahren Sie in unserem Artikel zur Reiseapotheke.
Hinweis: Alles wichtige für den Zoll, wie Parfüm, Spirituosen und Zigaretten unterliegt natürlich den allgemeinen Zollbestimmungen. Fragen Sie lieber nach wieviel Waren Sie zollfrei ein- und ausführen dürfen, wenn Sie unsicher sind.
Flug- und Sicherheitsbestimmungen der Fluggesellschaften
Die Regularien für Handgepäck sind von Land zu Land unterschiedlich, aber auch die Fluggesellschaften selbst variieren mit Ihren Bestimmungen. Airlines aus dem Nahen Osten, wie z.B. Qatar Airways oder Oman Air, sind beispielsweise bei verschreibungspflichtigen Medikamenten und Zollwaren besonders penibel. Die Sicherheitsbestimmungen europäischer Fluggesellschaften sind zwar hoch, aber unkomplizierter als im Nahen Osten. Für russische und asiatische Airlines können abweichende Sicherheits- und Flugbestimmungen gelten.
Generell ist es sinnvoll, sich vor Reiseantritt mit den Flug- und Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft und des Ziellandes vertraut zu machen. Informationen erteilen die Homepages der Fluglinien sowie das Auswärtige Amt.